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Für das sehr unterschiedliche Aufgabenspektrum fallen - schon zeitbezogen -
unterschiedliche Aufwendungen an.

Da auch Ihre Fragestellung sehr unterschiedlich sein kann - von der mündlichen Beratung
zur Feuchte im Mauerwerk über Ursachen derselben bis hin zum Schimmelpilznachweis -
und damit zum aufwendigen Gutachten kann ich Ihnen einige pauschale Honorarvorschläge unterbreiten.
Diese können selbstverständlich durch individuelle Vereinbarungen,
etwa wenn mehrere Objekte gleichzeitig zu beurteilen sind oder durch besondere Zahlungsmodalitäten wie Skonto bei Zahlung eines 1.Abschlags etc., geändert werden.

I.  Schimmelpilzbefall

- Für die Erstbegehung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses
  mit Feuchtemessung und mündlicher Beratung wird ein
  pauschaler Grundbetrag für
     Potsdam und LK Potsdam-Mittelmark in Höhe von                              190,- €
     für Berlin und Landkreis Teltow-Fläming in Höhe von                            215,- €
     und für die übrigen brandenburgischen Landkreise in Höhe von             240,- €
  brutto inkl. Fahrkosten und 19 % Mehrwertsteuer vereinbart.
Andere Bundesländer sind auch möglich, Kosten nach Absprache.

- Benötigen Sie eine kurze ergänzende schriftliche Dokumentation,
  daß der Schimmelpilzbefall vorliegt, inkl. Meßwerte (GANN 600)
  und Fotos als Beweissicherung und Hinweise zu den Ursachen,
  erhöht sich das Grundhonorar um jeweils                                           300,- € brutto.

- wünschen Sie eine Probennahme des Schimmelpilzbefalls mit
  labormäßiger Anzucht und Untersuchung der Proben sowie
  Analyse und Fotos der Mikroskopieaufnahme mit Hinweis
  zur Pilzgattung, so werden die Aufwendungen mit weiteren                 125,- € brutto
  in Rechnung gestellt.
  Dabei werden mindestens zwei Proben genommen und untersucht.

- Für aufwendige komplette Gutachten wird - je nach Fragestellung, Schwierigkeitsgrad
  und Umfang - und wie bei anderen Bauschäden das Honorar individuell vereinbart.
Leistungs- und Berechnungsbasis ist dann die HOAI bzw. JVEG mit 75,- €/h netto.
              
II. Begleitung bei Objektbesichtigungen
In zunehmendem Maße werden wir gebeten, Kaufinteressenten bei der Besichtigung
bestehender Gebäude zu begleiten und auf Schäden oder sonstigen  Eigenheiten der
Objekte zu achten und dies anschließend kurz mündlich auszuwerten.
Als Pauschalangebot können Sie sich an den Sätzen wie bei Punkt I
"Schimmelpilzbefall" - siehe oben - orientieren.
Enthalten ist darin auch ein Erläuterung zur Höhe des Bodenrichtwertes.
Ggf. gewünschte Grobkostenschätzung der Sanierungsaufwendungen erfordern
einen objektbezogenen Zeitaufwand und werden daher gesondert  vereinbart.
Ebenfalls gesondert vereinbart wird das Honorar bei gewünschter Begleitung der
Bauherrschaft bei Bauvorhaben.
Eine Flurkarte können wir - wie andere Unterlagen (Grundbuchkopien, Recherchen
nach Bauunterlagen etc.) - gegen Kostenerstattung beschaffen.

III. Wertermittlungen
- Das Honorar für Verkehrs-/Marktwertermittlungen orientiert sich an der Preistafel der
  HOAI § 34 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in der Fassung von 2009
  und ist abhängig vom Wert des Objektes und evtl. Schwierigkeitsgraden wie Rechte
  und Lasten, zuzüglich Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
  Nach aktueller Rechtslage ist auch die Vereinbarung eines Festhonorars zulässig.
- Beleihungswertermittlungen richten sich nach banküblichen Honorarsätzen bzw.
  werden ebenfalls individuell vereinbart.
Wertermittlungen erfordern also in jedem Fall eine gemeinsame Vertragsgestaltung.
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