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Es gibt eine Vielzahl von Anlässen, zu denen Gutachten bzw. Wertermittlungen benötigt werden.
Demzufolge gibt es auch die unterschiedlichsten Gutachten hinsichtlich Bewertungs-
gegenstand, Rechtsgrundlage, Inhalt und Form etc..
Daher ist die gemeinsame Auftragserörterung von großer Wichtigkeit und dient nicht zuletzt
Ihrem Interesse und dem Vermeiden von Mißverständnissen.
Alle von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Bewertungsgegenstand können daher nicht nur bebaute oder unbaute Grundstücke wie
Wohngebäude, Gewerbeimmobilien oder Bau- und Ackerland sein, sondern auch Rechte
und Lasten.

Im Wesentlichen umfassen unsere  Leistungen

- Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke für Verkehrs- und Marktwert-
  ermittlungen im Grundstücksverkehr nach § 194 BauGB (Kauf, Verkauf, Erb-
  auseinandersetzungen und sonstige Vermögensdispositionen),

- Beleihungswertermittlungen für und im Auftrag von Banken, Bausparkassen und
  Versicherungen nach BelWertV 2006 (Finanzierungen); und

- Wertermittlungen für steuerliche und finanzamtliche Zwecke, u.a. nach den §§ 176
  bis 197 BewG (Erbschaft und Schenkung.)

- persönliche Beratung und Begleitung bei Objektbesichtigungen, etwa weil Sie zu kaufen
  beabsichtigen, aber Fragen haben und auf unsere Erfahrung zurückgreifen möchten.


Die landläufige Meinung über Baufehler, Bauschäden oder Baumängel gehen oft zwischen den Beteiligten auseinander. Wir verstehen unsere Aufgabe durchaus auch in der Beratung zwischen Bauherren und Baufirmen, zwischen Mietern und Vermietern oder anderen Beteiligten und geben gern unparteilich und unabhängig Hilfestellung zur gütlichen Einigung.
Wenn dies nicht oder nicht mehr möglich ist, nehmen wir uns der Thematik an und erstellen Gutachten z.Bsp. als Beweissicherung.
Gegenstand sind u.a. die häufige Schimmelpilzproblematik, Gebäudeabdichtungen und sonstige Bauschäden.
Schimmelpilzproben können von uns vor Ort genommen, zur labormäßigen Anzucht gebracht
und per Mikroskopie untersucht und als Vergrößerung bis 1.600-fach fotografisch dokumentiert und ausgewertet werden.
In Zusammenarbeit mit bzw. durch Zuarbeit jeweils spezialisierter Kollegen bzw. Institut-
tionen werden bspw. auch Thermografieaufnahmen der Gebäude (Wärmebildkamera), verschiedene Tests (Blower Door) oder Baugrund- und weitere Laboruntersuchungen einbezogen.


Für komplexe Aufgabenstellungen, besonders an größeren Objekten, stehen wir

   - ggf. auch in Zusammenarbeit mit qualifizierten und erfahrenen Kollegen
     der einzelnen Fachbereiche (Stichwort: Planung, Kalkulation, Fördermittel etc.)

gern zur Verfügung. Dieses Thema ist so vielschichtig, daß erst Ihr Anruf
uns weiterhelfen kann.
 


Das Honorar wird auf der Basis der HOAI bzw. des JVEG je nach Fall vorher abge-
sprochen bzw. vereinbart.
Seit 2009 ist auch bei Wertermittlungen die Vereinbarung eines Pauschalhonorars
zulässig.
Nebenkosten werden, wie die Mehrwertsteuer (derzeit 19 %), genau ausgewiesen.
Weitere Hinweise für einfache Aufgaben finden Sie unter "Leistungen".

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